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   LAG Hessen, 29.08.2011 - 17 Sa 369/11   

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https://dejure.org/2011,21587
LAG Hessen, 29.08.2011 - 17 Sa 369/11 (https://dejure.org/2011,21587)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.08.2011 - 17 Sa 369/11 (https://dejure.org/2011,21587)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 (https://dejure.org/2011,21587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 MTV Nr. 1a Cockpit (LCAG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die auflösende Bedingung nach § 20 MTV Nr. 1a Cockpit (LCAG) setzt dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit voraus; Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis von Piloten; Fortdauerndes Arbeitsverhältnis bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur dauerhaften ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MTV Nr. 1a Cockpit (LCAG) § 20
    Bedingung; Flugdienstuntauglichkeit

  • rechtsportal.de

    MTV Nr. 1a Cockpit (LCAG) § 20 Abs. 1
    Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis von Piloten; fortdauerndes Arbeitsverhältnis bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur dauerhaften Flugdienstuntauglichkeit infolge Alkoholmissbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2011 - 17 Sa 369/11
    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Mitarbeiter des fliegenden Personals zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - nv., juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20) .
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 374/86

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Feststellung der Fluguntauglichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2011 - 17 Sa 369/11
    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Mitarbeiter des fliegenden Personals zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - nv., juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20) .
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 542/89

    Tarifliche Weiterbeschäftigungspflicht eines fluguntauglich gewordenen Mitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2011 - 17 Sa 369/11
    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Mitarbeiter des fliegenden Personals zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - nv., juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20) .
  • LAG Hessen, 19.10.2009 - 17 Sa 1594/08
    Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2011 - 17 Sa 369/11
    Die Kammer legt entsprechende tarifvertragliche Bestimmungen auch dahin aus, dass sie auch Erkrankungen aus dem psychiatrischen Formenkreis erfassen (Urteil vom 19. Oktober 2009 - 17 Sa 1594/08 - nv.; Urteil vom 22. November 2010 - 17 Sa 1446/08 - nv.) .
  • LAG Hessen, 19.12.2016 - 17 Sa 530/16

    Die Grundsätze zur erweiterten Darlegungslast bei unterbliebenen BEM gelten nicht

    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20; BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 542/89; BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; vgl. auch Kammerurteil vom 30. Juni 2014 - 17 Sa 36/14 - juris; Kammerurteil vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 - juris; Kammerurteil vom 1. September 2008 - 17 Sa 449/08 - n.v.).
  • LAG Hessen, 30.06.2014 - 17 Sa 36/14

    Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter

    Tarifvertragliche auflösende Bedingungen wie die vorliegende sind zulässig, wobei diese Bestimmungen aber restriktiv dahin auszulegen sind, dass das Arbeitsverhältnis des dauerhaft flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers nur dann endet, wenn für ihn auch keine zumutbaren Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst mehr vorhanden sind (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 - Volltext: juris; BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20; BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - nv., juris; BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12; vgl. auch Kammerurteil vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 - nv., juris; Kammerurteil vom 01. September 2008 - 17 Sa 449/08 - nv.).
  • LAG Hessen, 25.11.2013 - 17 Sa 711/13

    Verfall von tariflichen Mehr- und Sonderurlaub - Berechnung der Höhe der

    Flugdienstuntauglichkeit allein führt noch nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 20 Abs. (1) a) MTV Nr. 5b, sondern - vorbehaltlich fehlender zumutbarer Einsatzmöglichkeiten im Bodendienst (BAG 11. Oktober 1995 - 7 AZR 119/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20; BAG 05. Juli 1990 - 2 AZR 542/89 - nv., juris; BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 12) - erst deren Feststellung und Bekanntgabe (zu § 20 MTV Nr. 1a für das Kabinenpersonal der Beklagten vgl. Kammerurteil vom 20. November 2010 - 17 Sa 1446/08 - nv.) , wobei die Feststellung sich auf eine dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit beziehen muss (zu § 20 MTV Nr. 1a Cockpit LCAG vgl. Kammerurteil vom 29. August 2011 - 17 Sa 369/11 - nv., juris) .
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